Definition / Einordnung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Grenzwerte für den Wärmeschutz fest. Für Fenster zählt der Uw, aber auch Luftdichtheit und Wärmebrücken. Der Uw ergibt sich aus Glas (Ug), Rahmen (Uf) und Randverbund (Ug, Uf, Uw Unterschiede). Lüftung nach DIN 1946-6 ist ergänzend.

Warum es wichtig ist

Wer nur den Uw nennt, vergisst Montage- und Lüftungseinflüsse. Fehlende Nachweise führen zu Ablehnung bei Förderungen oder Abnahmen. Wärmebrücken (Laibung) können die Gesamtbilanz kippen.

Praxis: So wird’s richtig gemacht

  1. GEG-Anforderung für das Projekt klären (Neubau/Sanierung).
  2. Uw rechnerisch nachweisen, inkl. Randverbund und Glas (Uw-Wert).
  3. Wärmebrücken bewerten (Wärmebrücke Laibung).
  4. Luftdichtheit planen, Abnahme (Blower-Door) berücksichtigen.
  5. Lüftungskonzept erstellen (DIN 1946-6).
  6. Dokumentation ins Angebot und in die Abnahme übernehmen.

Typische Fehler & wie man sie erkennt

Tabelle: Nachweise im Paket

Baustein Nachweis Hinweis
Uw Berechnung inkl. Ug/Uf/Psi Datenblatt beilegen
Luftdichtheit Ausführung/Fugenmaterial ggf. Blower-Door
Lüftung DIN 1946-6 Konzept Volumenströme
Wärmebrücke Detail/psi-Werte Laibung prüfen

Checkliste

FAQ

  1. Gibt es einen festen Uw-Grenzwert? Projektabhängig; GEG gibt Höchstwerte je Bauteil vor.
  2. Reicht ein Datenblatt? Nein, Einbau- und Randbedingungen zählen.
  3. Brauche ich Blower-Door? Empfohlen, oft vertraglich vereinbart.
  4. Wie wirken Wärmebrücken? Sie verschlechtern die Bilanz und können Kondensat verursachen.
  5. Förderung automatisch? Nein, Nachweise müssen passend eingereicht werden.

Mini-CTA

Sichere alle Nachweise (Uw, Lüftung, Wärmebrücke) schriftlich. Nur dann hält das Angebot GEG- und Förderprüfungen stand.

Quellen & Normen (ohne Links)